40 Windräder im Öttinger & Burghauser Forst ! 

 Maximale Waldzerstörung  bei  minimaler (!!!)  Stromausbeute 

BÜRGERBEGEHREN MARKTL

 

Gemeinderat Marktl lehnt das Bürgerbegehren „Keine Windräder im Marktler Forst“ ab

Am 21.11.2023 

wurde im Gemeinderat Marktl über das Bürgerbegehren abgestimmt.

In der Einleitung vor der Abstimmung wurde den Gemeinderäten seitens des Bürgermeisters Herrn Dittmann mitgeteilt, dass die Formulierung der dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Fragestellung rechtlich nicht zulässig wäre und daher dem Bürgerbegehren nicht zugestimmt werden könne. Daraufhin lehnte der Gemeinderat das Bürgerbegehren ab.

Dass jedoch die Fragestellung unseres Bürgerbegehrens sehr wohl "rechtlich zulässig" ist, zeigt unser erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren in Mehring.

Unsere, dem Bürgerbegehren zugrundliegenden Fragestellung, lautete:

  • "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde ihr gemeindliches Einvernehmen zur Baumaßnahme der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet in unserem Forst verweigert und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um die Errichtung von Windkraftanlangen im Gemeindegebiet zu verhindern?“

Als Gegenvorschlag gab es seitens des Bürgermeisters Herrn Dittmann die Ankündigung, ein vom Gemeinderat selbst initiiertes Ratsbegehren durchzuführen, welches mit der Europawahl 2024 zusammengelegt werden soll. Die Europawahl findet im Juni 2024 statt.

Es war angedacht, dass Bürgermeister Herr Dittmann die Fragestellung für das Ratsbegehren zusammen mit der Bürgerinitiative Gegenwind Altötting erarbeitet. Diese Zusammenarbeit hat auch stattgefunden, jedoch konnte für die Bürgerinitiative kein zufriedenstellender Konsens gefunden werden. 

Unser Anliegen ist es, der Gemeinde Marktl eine Fragestellung zu geben, welche dem Bürger die Möglichkeit gibt, das Vorhaben zum Bau der Windräder wirklich abzulehnen.

Unsere endgültige Fassung der Fragestellung, welche Herrn Dittmann übermittelt wurde, sollte lauten:

  • „Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat seine Zustimmung zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen durch den Grundsatzbeschluss im Dezember 2022 zurücknimmt, sich gegen die Planung, den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Marktl ausspricht, sowie sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet verweigert ?“

Mit dieser Fragestellung könnte der Gemeinderat, bei entsprechender Stimmabgabe zum Bürgerentscheid,  seinen ursprünglichen Grundsatzbeschluss zum Bau der Windräder vom Dezember 2022 revidieren und zurück ziehen. Damit wäre ein Bau der Windräder nicht mehr möglich und die Gemeinde Marktl wäre mit den Gemeinden Emmerting, Kastl und Mehring gleichauf.


Am 27.02.2024 

stellte Bürgermeister Herr Dittmann in der Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat die Vorschläge für die Fragestellungen seitens Bürgerinitiative als auch seitens Gemeinde  vor. Leider hat der Gemeinderat sich nicht für die engültige Fassung der Bürgerinitiative entschieden.

Der Gemeinderrat entschied sich für folgende Fragestellung:

  • "Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Marktl ihr gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben der Errichtung der Windkraftanlagen auf den Flurnummern 4, 11 und 12 der Gemarkung Daxenthaler Forst im Gemeindegebiet Marktl erteilt?"


Hier noch eimal die endgültigen Fassungen der Vorschläge für die Fragestellung des Ratsbegehrens jeweils von der Bürgerinitiative und vom Gemeinderat:

Vorschlag 

der BI Gegenwind Altötting

Vorschlag 

des Gemeinderates

„Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat seine Zustimmung zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen durch den Grundsatzbeschluss im Dezember 2022 zurücknimmt, sich gegen die Planung, den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet Marktl ausspricht, sowie sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet verweigert ?“

"Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat seine Zustimmung zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen durch den Grundsatzbeschluss Nr. 175/2022 aufrechterhält, sowie sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben der Errichtung von Windkraftanlagen auf den Flurnummern 4,11 und 12 der Gemarkung Daxenthaler Forst im Gemeindegebiet Marktl erteilt?"