Bauantrag - Genehmigung nach § 4 BImSchG |
Am 06.05. - 07.05.2026 fand im Forum Altötting der Erörterungstermin zum Bauvorhaben der Fa. Qair "Windpark Altötting" statt.
Die Presse titelte im Vorfeld: "Prestige-Windpark" - Bühne für Bürger
Genau dieser Eindruck ist während der beiden langen Erörterungstage auch entstanden.
Dieses Windkraftprojekt ist ein "PRESTIGEPROJEKT der Staatsregierung"*, nicht mehr und nicht weniger. Ein Industrieprojekt im Wald, mit natur- und artenvielfaltzerstörenden Windkraftanlagen in einem windschwachen Gebiet, welche Wirtschaftlichkeit höchstens simulieren, weil Erträge nur durch garantierte EEG-Einspeisevergütung und Entschädigungszuschlag für Schwachwindgebiete generiert werden können.
Erörtert und kritisiert wurden gravierenden Mängel im Bauantrag.
Kein privater Bauherr würde einen derart mangelhaften Bauantrag genehmigt bekommen!
- Fehlende Unterlagen zur Baugrunduntersuchung, zum Bodenmanagementkonzept, zum Havarieplan und zu Haftungsregelungen
- Rückbaukosten wurden vollständig geschwärzt
- Mangelhafte Gutachten zu Schatten, Schall und Infraschall
- Empfehlungen zum Eiswurf – Spaziergänger sollen bei Gefahr einen Helm tragen!
- Unzureichende Berücksichtigung des Naturschutzes
- Plangebiet wurde nur unzureichend auf seine ökologische Funktion als Durchzugs-, Rast- und Jagdgebiet untersucht
- Was das für die Funktion der Waldflächen als Lebensraum so vieler geschützter Arten bedeutet, wurde bei der Planung und in den Gutachten von QAir völlig außer Acht gelassen
- Trinkwasserschutz offensichtlich nicht vorhanden, Gutachter bestätigt auf Rückfrage, dass negative Auswirkungen auf das Trinkwasser im mit PFOA vorbelasteten Projektgebiet nicht ausgeschlossen werden können
Fazit
Für ein Vorhaben dieser Größenordnung in einem derart sensiblen Waldgebiet ist das nicht akzeptabel.
Wir fordern das Landratsamt auf, alle offenen Fragen vollständig klären zu lassen, die überarbeiteten Antragsunterlagen erneut auszulegen und im Anschluss öffentlich zu erörtern, bevor über eine Genehmigung entschieden wird.